Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May und die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer fordern eine stärkere Einbeziehung von Apotheken und Pharmagroßhandel in die Krisen- und Katastrophenvorsorge. Im NOWEDA-Interview sprechen sie darüber, warum ein Regelwerk nötig ist und sich das Bewusstsein ändern muss.
Apotheken und vollversorgender Großhandel haben eine zentrale Bedeutung für die Arzneimittelversorgung, dennoch spielen sie bei der Krisen- und Katastrophenvorsorge kaum eine Rolle. Werden Apotheken unterschätzt?
Die Arzneimittelversorgung an sich wird in Deutschland offiziell als krisenrelevant eingestuft. Die Distribution über die öffentlichen Apotheken vor Ort jedoch ist nicht Bestandteil der so genannten KRITIS Einrichtungen. Dies sind Einrichtungen, die gesetzlich definierte Schwellenwerte hinsichtlich der Anzahl der zu versorgen Personen beziehungsweise andere Größenmerkmale überschreiten. Das sind zum Beispiel große Krankenhäuser. Die einzelne Apotheke, die in der Praxis die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung sicherstellt, erfüllt diese Vorgaben jedoch bei weitem nicht und ist daher auch nicht offiziell krisenrelevant. Das führt im Ergebnis dazu, dass die alltägliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - sowohl für Menschen, die chronisch krank sind und regelmäßig bestimmte Medikamente benötigen aber auch Akutfälle - im Krisenfall nicht ausreichend gewährleistet ist. Grund hierfür ist, dass es derzeit im Verantwortungsbereich jeder einzelnen Apotheke liegt, sich um die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Apothekenbetriebs in einem Krisenfall zu kümmern. Gleiches gilt für viele pharmazeutische Großhandlungen.
Im Normal- wie auch im Krisenfall kann die Arzneimittelversorgung allerdings nur in einer entsprechenden Kooperation zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel funktionieren. Daher müssen beide Institutionen gleichermaßen in die Krisen- und Katastrophenvorsorge einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund scheint die Bedeutung, die den Apotheken sowie dem pharmazeutischen Großhandel in Krisenzeiten von politischer Seite beigemessen wird, deutlich unterschätzt.
Was können bzw. könnten Apotheken und Pharmagroßhandel im Notfall leisten?
Eine wesentliche Eigenschaft des bestehenden Apothekennetzes ist die unmittelbare Nähe zu den Patientinnen und Patienten. Dies zeichnet sich zum einen durch kurze Wege, aber auch durch die Kenntnis der Stammkundschaft und ihrer individuellen Bedürfnisse aus. Hierdurch werden natürlich auch andere Versorgungsstrukturen, die in einer Krise anderweitig benötigt werden, entlastet. Das betrifft in erster Linie die stationäre Versorgung.
Darüber hinaus können Apotheken oft auch bei eingeschränkter oder zerstörter Infrastruktur weiterhin erreichbar bleiben. Das ist ein Vorteil der breiten Verteilung in der Fläche und der Flexibilität von kleineren Einheiten.
Die von uns durchgeführten Experteninterviews sowie eine Befragung unter Apothekerinnen und Apothekern haben zudem gezeigt, dass es als maßgebliche Stärke der Apotheken angesehen wird, in außergewöhnlichen Situationen schnell und effizient individuelle Lösung zu finden. Dies ist in Krisensituationen von unschätzbarem Wert. Auch hier ist der pharmazeutische Großhandel das Rückgrat der Arzneimittelversorgung, da er im Krisenfall Lieferketten flexibel anpassen und damit die flächendeckende Belieferung der Apotheken auch unter erschwerten Bedingungen organisieren kann.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf?
Um die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch im Krisenfall sicherstellen zu können, ist es essenziell, dass sowohl Apotheken als auch der pharmazeutische Großhandel in der Krisenvorsorge berücksichtigt werden. Hierzu gehört unter anderem ein verbindliches Regelungswerk mit klar definierten Verantwortlichkeiten für die Krisenvorsorge der Apotheken, das die Abläufe im Krisenfall regelt und gleichzeitig ausreichende Handlungsspielräume für notwendige, flexible Lösungen vor Ort schafft. Darüber hinaus müssen für Krisen- und Katastrophenfälle belastbare Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, analoge Ausweichmöglichkeiten bei Ausfällen kritischer Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Notstromversorgung jeder einzelnen Apotheke geschaffen werden. Ebenso gilt es, das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für den Sicherstellungsauftrag zu schärfen. Gleichzeitig sollten Apotheken und der pharmazeutische Großhandel ihre Krisenvorsorge kontinuierlich weiterentwickeln und sich systematisch auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereiten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen setzt jedoch eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung voraus. Insbesondere die Befragung der Apotheker*innen hat gezeigt, dass unzureichende finanzielle Mittel häufig der Grund dafür sind, dass notwendige Vorbereitungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden
Wie sollten Apotheken und Großhandel konkret in die Krisen- und Katastrophenvorsorge eingebunden sein?
Wir empfehlen allen Institutionen, die sich mit der Krisenvorsorge beschäftigen, den Kontakt zu den Apotheken, dem pharmazeutischen Großhandel und ihren Organisationen zu suchen und sie in ihre Planungen einzubeziehen. Dies gilt in zweifacher Hinsicht. Die Apotheken können in Krisensituationen Aufgaben übernehmen und damit andere Akteure entlasten; in bestimmten Situationen benötigen sie aber auch Hilfe, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Dabei muss auch verhindert werden, dass einzelne staatliche Stellen durch unkoordinierte Maßnahmen oder starre bürokratische und regulatorische Vorgaben die Apotheken bei ihrer Arbeit behindern. Die Experteninterviews haben übereinstimmend gezeigt, dass pragmatisches Handeln vor Ort in Krisensituationen häufig an solchen Vorgaben scheitert. Deshalb sollten Regulierungen so ausgestaltet werden, dass sie im Krisenfall ausreichende Handlungsspielräume eröffnen und einer schnellen, patientenorientierten Versorgung nicht entgegenstehen. Auch diesen Aspekt sollten sich die Entscheidungsträger bewusst machen. Die Sicherstellungsaufträge beziehen sich zunächst auf die Versorgung der Bevölkerung mit ihrem regulären Bedarf, der auch in Krisensituationen gewährleistet sein muss. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Grundversorgung auch bei einem zusätzlichen krisenbedingten Bedarf nicht vernachlässigt werden darf.
Welche Rolle spielen dabei die Strukturen?
Wir kommen ganz klar zu der Erkenntnis, dass das flächendeckende Apothekennetz eine zentrale Voraussetzung für die Krisenresilienz der Apotheken und somit auch der Arzneimittelversorgung insgesamt darstellt. Die Präsenz der Apotheken in der Fläche gewährleistet auch im Falle von eingeschränkter Infrastruktur die ortsnahe, kontinuierliche und niederschwellige Versorgung der Patienten, während gleichzeitig andere Versorgungsinstanzen entlastet werden. Des Weiteren schafft die Flächendeckung eine Redundanz, die den Ausfall einzelner Betriebe abfedert, während die Versorgung durch andere, nahegelegene Apotheken weiterhin gesichert ist. Abschließend wird die Abhängigkeit zu zentralen Logistikstrukturen verringert, da die Medikamente bereits dezentral bevorratet und unmittelbar verfügbar sind. Das flächendeckende Apothekennetz bildet somit die wesentliche strukturelle Grundlage für Resilienz im Krisen- und Katastrophenfall.
Ihr Gutachten trägt den Titel „Apotheken als Teil der krisenrelevanten Infrastruktur“. Sollten Apotheken auch offiziell Teil von KRITIS sein?
Da ein Großteil aller Apotheken die formalen Kriterien für eine KRITIS Einstufung nicht erfüllt, und eine solche Einstufung in erster Linie mit weitreichenden Verpflichtungen einhergeht, erscheint eine pauschale Einstufung aller Apotheken als KRITIS nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre es jedoch, das flächendeckende Apothekennetzt als krisenrelevante Infrastruktur einzustufen, da eben dieses die Krisenresilienz der Gesundheitsversorgung maßgeblich beeinflusst. Unabhängig von einer formalen KRITRIS-Einstufung müssen Apotheken damit als zentraler Bestandteil der kritischen Infrastruktur berücksichtigt, und somit in sämtlichen Krisen- und Katastrophenplanungen einbezogen werden.
