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Diskriminierung? Ja – millionenfach!

Diskriminierung ist eine böse Sache. Jede Form von Diskriminierung muss bekämpft werden. Zu recht. Dazu hat der Staat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) erlassen. Das gilt allerdings nur für den Bereich der Arbeits- und Mietverhältnisse. „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ So steht es in §1 des AGG. So steht es auch in §3 des Grundgesetzes. Das gilt für alle.

„Benachteiligung“ also verhindern oder beseitigen? Aber wo?Das Gleichbehandlungsgesetz nennt acht Bereiche. Darunter: „die Bildung“. Doch wie ist das im täglichen Leben? Da wo das Gleichbehandlungsgesetz nicht gilt? Darf man da ungestraft bestimmte Gruppen von Bürgern – zumal welche mit Handicap – in ihrem Streben nach Bildung benachteiligen? Zwar kennt das Grundgesetz nur ein Recht auf „schulische Bildung“. Doch das Recht auf Bildung jedes einzelnen gehört zu den unveräußerlichen Menschenrechten. Hört sich kompliziert an. Ist es auch. Die „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ bietet da keine Hilfe. Sie befasst sich nur mit Problemen der Benachteiligung im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes.

So kümmert sich denn niemand um die tagtägliche Benachteiligung, ja, Diskriminierung von Millionen Bürgern in Bezug auf ihre Bildung. Dabei tun sich staatliche, halbstaatliche oder Öffentlich Rechtliche Institutionen besonders hervor. Kann das sein? Ja, es kann. Wenn man davon ausgeht, dass Benachteiligung auch dann entsteht, wenn die Sprache bewusst verkompliziert wird. Durch Gendern in vielen verschiedenen Formen und Spielarten zum Beispiel. Zwar hat auch Gendern seinen Sinn. Gendern strebt nach Gleichberechtigung. Auch die ist im Grundgesetz festgeschrieben. Zwei konkurrierende Normen also. Muss man sich entscheiden? Oder kann man eine gemeinsame Lösung finden? Eine, die niemanden diskriminiert?

Zur Bildung gehört zuerst einmal und vor allen Dingen die Sprache. Ohne Sprache keine Bildung. Keine Teilhabe an der Kultur des Landes. Keine Arbeit. Genau deshalb legt der Staat  bei der Integration von Asylsuchenden so großen Wert auf die Erlernung der Sprache. Das ist schwer genug. Schon das Sprechen, mehr noch das Lesen und Schreiben. Millionen von Asylsuchenden, Migranten und Flüchtlingen verschiedener ethnischer Herkunft müssen sich mit dem „Engpass Sprache“ herumschlagen. Es ihnen so einfach wie möglich zu machen, ist eine gesellschaftliche Verpflichtung. Wer will daran zweifeln, dass eine durch die vielen Formen des Genderns verkomplizierte Sprache in Wort und Schrift eine Benachteiligung für diese Menschen ist?

Es gibt noch eine andere große Gruppe von Personen, die sich schwer tun mit der Sprache. 6,2 Millionen Menschen in Deutschland können nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben. Sie leiden an Legasthenie. Legasthenie ist als Behinderung anerkannt. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz wie nach dem Grundgesetz dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Eine durch Gendern verkomplizierte Sprache in Wort und Schrift macht ihnen das Lesen und Verstehen vom Grunde her noch schwerer. Soll das keine Benachteiligung sein?

Nun gendert ja nicht nur der Öffentlich Rechtliche Rundfunk gerne. Die öffentlichen Verwaltungen lieben das Gendern. Die Politiker tun es. Und die Universitäten tun es. Wie schreibt die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg/Essen auf ihrer Website? „Den Begriff ‚Gender‘ hört und liest man seit einiger Zeit auch außerhalb der Universitäten immer öfter.“ Vorreiter und Antreiber des Genderns zu sein, scheint die Universitäten stolz zu machen. Berechtigt? Sicher nicht, wenn die Sprache verkompliziert, die Gesellschaft gespalten und Millionen Menschen benachteiligt werden.

Es muss eine Lösung her – aber welche? Wie könnten Benachteiligungen und Diskriminierungen auf dem Gebiet der Bildung beendet werden? Alle großen Dinge sind einfach. Es gibt die  anerkannte „Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.“ in Wiesbaden. Die berät auch den Deutschen Bundestag in sprachlichen Fragen. Sie akzeptiert das Gendern und hat Leitlinien dazu entwickelt. Gendern muss danach leicht verständlich, lesbar, vorlesbar und grammatisch korrekt sein und Eindeutigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten. Und sie macht konkrete Vorschläge dazu.

Würden alle, die gendern wollen, diesen Regeln folgen, wäre es mit Diskriminierung und Benachteiligung in Sachen Bildung sofort vorbei. Eine dringende Aufgabe für die Kultusminister der Bundesländer?

Ganz nebenbei – beim Fernsehen oder Lesen braucht sich dann auch niemand mehr sonst übers Gendern zu ärgern.