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Patientenschutz auf dem Abstellgleis?

©Talaj/shutterstock

Der Bundesgerichthof (BGH) hat eine Klage des Bayerischen Apothekerverbandes abgewiesen: Im Rechtsstreit ging es um die Vergabe von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel durch eine Tochter des industriellen Arzneimittelversenders DocMorris. Eine Entscheidung, die einmal mehr die Ungleichbehandlung der stationären Apotheken in Deutschland gegenüber EU-Großversendern bestätigt und das Potenzial hat, das ohnehin schon dramatische Apothekensterben weiter zu beschleunigen. 

Der Hintergrund des Verfahrens war ein Rechtsstreit um Boni, die eine DocMorris-Tochtergesellschaft bereits 2012 gewährt hatte. Damals stellten die Gerichte einen Verstoß gegen das damalige Preisbindungsrecht fest. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts München nun auf, bewertete die Rechtslage aber ausschließlich nach altem Recht. Maßgeblich sei, dass weder gegen das alte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch gegen die damaligen Preisvorgaben des Arzneimittelgesetzes ein Verstoß vorliege – vor allem, weil es an einer Wiederholungsgefahr fehle. Daher sei die Klage bereits aus formalen Gründen abzuweisen.

„Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, dieses Ungleichgewicht durch eine entsprechende gesetzliche Anpassung wieder geradezurücken“, so NOWEDA-Chef Dr. Michael Kuck. „Die Vor-Ort-Apotheke sichert die wohnortnahe Arzneimittelversorgung und muss unbedingt vor unfairem Wettbewerb geschützt werden. Als apothekereigene Genossenschaft lehnen wir die Belieferung der industriellen EU-Versender daher strikt ab.“