IhreApotheken.de (iA.de) – die einzige digitale, apothekenbeherrschte Gesamtlösung für Apotheken – hat die Shop Apotheke wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Gutscheinen abgemahnt. Konkret wirft iA.de der niederländischen Versandapotheke wettbewerbswidrige Werbung und Verstöße in drei Punkten vor:
- Shop Apotheke wirbt mit einem 10-Euro-Gutschein für die erste Einlösung einer elektronisch verordneten Bestellung. Dies stellt nach Auffassung von iA.de einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot und eine unzulässige produktbezogene Absatzwerbung dar.
- Shop Apotheke wirbt mit einem 10-Euro-App-Gutschein für die erste Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Artikels. Das stellt nach Ansicht von iA.de einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar.
- Die Aussage „schnelle Lieferung“ ist irreführend und stellt nach Anschauung von iA.de einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Bei iA.de sind Arzneimittel hingegen tatsächlich in der Regel am selben Tag erhältlich. Das ist bei Shop Apotheke ausgeschlossen.
Entsprechend hat IhreApotheken GmbH & Co. KGaA von der Shop-Apotheke B.V eine Unterlassungserklärung bis zu 15.10.2024 gefordert. Wird diese nicht oder nicht vollständig abgegeben, wird IhreApotheken.de gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vertreten wird iA.de von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB. Mehrheitsgesellschafter von IhreApotheken.de ist die NOWEDA, weitere Gesellschafter sind der Burda Verlag sowie Pharma Privat.