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Betriebserlaubnis Ihrer Niederlassung
In §17 der Apothekenbetriebsordnung vom 12.06.2012 (Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten) ist festgelegt, dass Apotheken Arzneimittel nur von Betrieben erwerben dürfen, die zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Aufgrund dessen benötigt jede Apotheke für ihre Dokumentation einen Nachweis des Lieferanten.
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